Heizung
Raus mit dem altem Brenner und Kessel. Heizungskessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen der geltenden Energieeinsparverordnung zufolge ausgetauscht werden.
Gern schauen wir uns Ihre vorhandene Anlage an, gehen mit Ihnen Ihren Bestand und eventuelle Sanierungsmöglichkeiten durch und erstellen Ihnen einen Wartungsvertrag.
Bei Erneuerung der Therme / Kessels sollte immer Rücksprache mit dem Bezirksschornsteinfeger gehalten werden, da dieser entscheidet, welche Bauweise und Technik in dem dementsprechenden Objekt montiert werden darf.
Auch der Gasantrag sollte rechtzeitig gestellt werden.
All dies übernehmen wir sehr gerne für Sie
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